Teilnahmebedingungen für Bewohner Plus Profi

Stand Februar 2023

Für Publisher des BewohnerPlus Profi-Netzwerkes gelten die folgenden Teilnahmebedingungen der Vodafone GmbH, Vodafone Deutschland GmbH und Vodafone West GmbH (gemeinsam „Vodafone“). Mit seiner Teilnahme am BewohnerPlus Profi-Netzwerk akzeptiert der Publisher diese AGB.

Die Vodafone GmbH, Ferdinand-Braun-Platz 1, 40549 Düsseldorf, die Vodafone Deutschland GmbH, Betastraße 6-8, 85774 Unterföhring und die Vodafone West GmbH, Ferdinand-Braun-Platz 1, 40549 Düsseldorf (gemeinsam „Vodafone“) betreiben mit dem „Vodafone BewohnerPlus Profi Affiliate-Netzwerk“ („BewohnerPlus Profi-Netzwerk“) ein eigenes Affiliate-Netzwerk, mit dem Mitgliedern der Wohnungswirtschaft (d.h. insbesondere Vermietern und Wohnungsunternehmen) sowie sonstigen Personen (gemeinsam „Publisher“), die Möglichkeit eröffnet wird, gegenüber Mietern für Vodafone-Produkte zu werben und hierfür eine Vergütung zu erhalten. Die Publisher stellen Vodafone zu diesem Zweck Werbeflächen (z.B. auf Webseiten, in Apps oder E-Mails sowie auch offline in Form von Bestellformularen oder Hausaushängen) zur Verfügung („Werbeflächen“).  

 

1    Vertragsgegenstand

1.1    Vodafone stellt dem Publisher ein Netzwerk zur Verfügung, über das er Werbemittel von Vodafone abrufen und auf seinen Werbeflächen platzieren kann. Zur Klarstellung: Der Publisher ist nicht verpflichtet, sich ständig um die Vermittlung von Verträgen zu bemühen oder eine bestimmte Anzahl von Werbemitteln zu schalten. Es steht alleine im Ermessen des Publishers, inwieweit er entsprechend tätig werden möchte

1.2    Der Publisher muss sich für das BewohnerPlus Profi-Netzwerk registrieren, um am entsprechenden BewohnerPlus Profi-Partnerprogramm von Vodafone (nachfolgend „Partnerprogramm“) teilnehmen zu können. Das Partnerprogramm kann ausschließlich von Kunden der Vodafone (d.h. Eigentümern/WEGn, Wohnungsunternehmen, NE4-Betreibern) oder deren Vertretern (z.B. Hausverwaltern) genutzt werden. . Nach erfolgreicher Registrierung (siehe Ziffer 2) wird dem Publisher ein Account im BewohnerPlus Profi-Netzwerk eingerichtet.

1.3    Vodafone kann die Teilnahme am Partnerprogramm davon abhängig machen, dass der Publisher zusätzlich zu diesen Teilnahmebedingungen besonderen Programmbedingungen für das Partnerprogramm (nachfolgend „Programmbedingungen“ siehe Ziffer 13) zustimmt. In den Programmbedingungen können insbesondere Regelungen zu den folgen Punkten getroffen werden:

1.3.1    Bestimmung der Handlungen und/oder Ereignisse in Bezug auf das bei dem Publisher platzierte Werbemittel und ggf. etwaige Nutzer-Aktionen, die einen Anspruch auf die erfolgsabhängige Vergütung begründen sollen („Nutzer-Aktion“) und Höhe der jeweiligen Vergütung. Eine solche Nutzer-Aktion besteht in der Regel darin, dass der Nutzer eine Ware kauft oder eine Dienstleistung in Anspruch nimmt, nachdem er über das vom Publisher bereitgehaltene Werbemittel auf die Website von Vodafone gelangt ist, der auf diesem Wege geschlossene Vertrag von Vodafone aktiviert wurde und der Nutzer mindestens eine Zahlung an Vodafone vorgenommen hat („Cost Per Sale“). Soweit mit einem Publisher vereinbart wurde, dass dieser die Vertragsdaten des Nutzers selbst erhebt und anschließend an Vodafone übermittelt, gilt auch dieser Vorgang als Cost Per Sale, wenn der Vertrag aktiviert und mindestens eine Zahlung durch den Nutzer geleistet wurde.

1.3.2    Festlegung bestimmter Konditionen – z.B. in Bezug auf das Werbeumfeld (u.a. Verbot der Einbindung in gewaltverherrlichendem Umfeld oder Umfeld mit sexuellen Inhalten, Themenrelevanz des Werbeumfeldes, „Geo-/Country-Targeting“, Operator (Telefonanbieter)-Targeting, Device (Endgeräte)-Targeting, Freischaltoption (d.h. Freigabe eines Werbeumfeldes erst nach gesonderter Zustimmung von Vodafone), auf die Art der Werbung („Traffic-Targeting“, z.B. Zulässigkeit incentivierter Nutzer-Aktionen) oder auf die Vergütung (z.B. durch die Definition von Höchstgrenzen) – für die Durchführung der Werbung sowie ggf. Festlegung sonstiger individueller Bedingungen.

1.4    Ein Anspruch auf Zulassung zum BewohnerPlus Profi-Netzwerk und/oder dem Partnerprogramm besteht nicht; aus einer Nichtzulassung können daher keine Ansprüche des Publishers hergeleitet werden. Vodafone ist auch berechtigt, Publisher ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder laufende Partnerprogramme nach Maßgabe der Regelung unter Ziff. 1.7 zu beenden. Soweit es sich bei dem Publisher um ein Mitglied der Immobilienwirtschaft handelt (d.h. einen Eigentümer/Vermieter oder ein Wohnungsunternehmen), setzt die Zulassung zum BewohnerPlus Profi-Netzwerk und die Teilnahme am Partnerprogramm insbesondere das Bestehen eines aktiven Mehrnutzvertrags oder einer Versorgungsvereinbarung zwischen dem Publisher und der Vodafone voraus.

1.5    Sofern die Verbindung zum BewohnerPlus Profi-Netzwerk und dem Partnerprogramm hergestellt und dies für die Abrechnung der Vergütung erforderlich ist, überwacht und protokolliert Vodafone die relevanten Nutzer-Aktionen („Tracking“). Bei Offline-Werbemitteln wird Vodafone durch geeignete Mittel (z.B. individualisierte QR-Codes) gewährleisten, dass eine Zurechnung der Nutzer-Aktionen zu den jeweiligen Publishern erfolgen kann.

1.6    Vodafone ist berechtigt, die gesamte Leistungserbringung oder Teile hiervon, insbesondere die Durchführung und Verwaltung des Registrierungsprozesses und des Accounts, das Tracking sowie der Auszahlung der Vergütung, zur selbständigen Erledigung auf verbundene Unternehmen, Drittdienstleister oder Erfüllungsgehilfen zu übertragen.

1.7    Im Rahmen der Weiterentwicklung des BewohnerPlus Profi-Netzwerks kann Vodafone einzelne Funktionen verbessern, erweitern, verändern oder aufheben, soweit hierdurch keine wesentliche Umgestaltung des Vertragsverhältnisses bewirkt wird. Dieses Recht steht Vodafone insbesondere dann zu, wenn die Änderung branchenüblich ist oder Vodafone hierzu durch Änderung der Gesetzeslage oder der Rechtsprechung verpflichtet ist. Die Durchführung entsprechender Veränderungen sowie sonstige notwendige Wartungsarbeiten können dazu führen, dass einzelne Funktionen des Accounts oder des BewohnerPlus Profi-Netzwerks – vorübergehend oder dauerhaft – nicht zur Verfügung stehen.  

 

2    Registrierung / Vertragsschluss

2.1    Die Teilnahme am Partnerprogramm ist ausschließlich nach erfolgreicher Registrierung, das heißt eines Vertragsschlusses zwischen Vodafone und dem Publisher über die Nutzung des BewohnerPlus Profi-Netzwerks, möglich.

2.2    Die Registrierung erfolgt grundsätzlich über ein von Vodafone bereitgestelltes Online-Registrierungsformular. Der Vertragsschluss kann aber auch auf anderem Wege (z.B. durch Ausfüllen eines Offline-Formulars) stattfinden. In beiden Fällen richtet Vodafone dem Publisher nach Vertragsschluss einen passwortgeschützten Zugang zum BewohnerPlus Profi-Netzwerk (vgl. Ziffer 3) zur Verwaltung der Affiliate-Tätigkeit ein.

2.3    Vor dem Absenden des Online-Registrierungsformulars besteht die Möglichkeit, alle eingegebenen Daten noch einmal einzusehen und bei Bedarf Eingabefehler zu korrigieren. Vodafone stellt zu diesem Zweck marktübliche Plausibilitäts- und Vollständigkeitskontrollen zur Verfügung.

2.4    Mit dem Absenden des ausgefüllten Online-Registrierungsformulars gibt der Publisher ein Angebot auf die Teilnahme am  BewohnerPlus Profi-Netzwerk und dem Partnerprogramm ab. Vodafone wird den Eingang der Registrierungsanfrage per E-Mail bestätigen. Vodafone prüft anschließend die eingegangene Registrierung. Falls Vodafone das Angebot annimmt, erhält der Publisher eine Bestätigung per E-Mail.

2.5    Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.  

 


3    Account

3.1    Mit Zugang der Bestätigung ist der Publisher in das BewohnerPlus Profi-Netzwerk und das Partnerprogramm aufgenommen und erhält einen mit Benutzername und Passwort geschützte Zugang („Account“). Der Account dient zur Einsicht und Verwaltung der Daten des Publisher und ermöglicht Zugriff auf die bereitgestellten Werbemittel sowie den Abruf dieser Teilnahmebedingungen und etwaiger zusätzlich geltendender Programmbedingungen (siehe Ziffer 3.2).

3.2    Mit der Einrichtung des Accounts kann der Publisher die Werbemittel für das Partnerprogramm im Account abrufen und auf seinen Werbeflächen einsetzen. 

3.3    Der Publisher muss die von ihm eingesetzten Werbeflächen festlegen, d.h. insbesondere: Soweit sich die Werbefläche, auf der die Werbemittel eingesetzt werden sollen, auf einer Website befindet, hat der Publisher die konkrete für die Nutzung vorgesehene Webseite inkl. genauer Bezeichnung der URL anzugeben. Soweit sich die Werbefläche in einer mobilen Applikation befindet, ist diese Applikation genau zu benennen. Die vom Publisher benannten Werbeflächen sind abschließend. Eine Nutzung der Werbemittel außerhalb der benannten Werbeflächen ist nicht zulässig.

3.4    Publisher, die als Kunde der Vodafone oder deren Vertreter Eigentümern/WEGn, Wohnungsunternehmen, NE4-Betreibern, Hausverwaltern) am Parnerprogramm teilnehmen wollen, benötigen eine gültige Vodafone Kundennummer (z.B. als Eigentümer/WEG, Wohnungsunternehmen, NE4-Betreiber, Hausverwalter). Es obliegt dem Publisher sich vor der Teilnahme am Partnerprogramm rechtlich und steuerlich beraten zu lassen, insbesondere dahingehend ob eine solche Tätigkeit mit seinem Geschäftszweck und/oder seinen vertraglichen Beziehungen zu Dritten vereinbar ist. 

3.5    Der Publisher hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm angegebenen Daten dem aktuellen Stand entsprechen. Persönliche Zugangsdaten (wie Kennwort/Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Das Passwort sollte zur Sicherheit in regelmäßigen Abständen geändert werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der Publisher Vodafone hierüber unverzüglich per E-Mail zu informieren und seine Zugangsdaten unverzüglich zu ändern. Vodafone wird das Passwort eines Publishers nicht an Dritte weitergeben und den Publisher nie per E-Mail oder Telefon nach dem Passwort fragen. Der Publisher haftet grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, wenn er den Missbrauch seiner Zugangsdaten zu vertreten hat.  

 

4    Pflichten der Vertragspartner

4.1    Vodafone stellt dem Publisher über den Account die für das Partnerprogramm passenden Werbemittel zur Verfügung.

4.2    Der Publisher garantiert, dass die von ihm vorgenommenen Werbemaßnahmen, bereitgestellten Werbeflächen und das Werbeumfeld (i) nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, insbesondere keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder vergleichbare Rechte) verletzen, (ii) nicht gegen sonstige gesetzliche (insbesondere wettbewerbsrechtliche sowie datenschutzrechtliche) Bestimmungen verstoßen und (iii) nicht staatsgefährdender, rassistischer, Gewalt verherrlichender, pornographischer oder jugendgefährdender Natur sind.

4.3    Soweit Nutzer im Zusammenhang mit der Einbindung eines Werbemittels ausdrücklich in die Nutzung ihrer Daten einwilligen müssen (z.B. bei Gewinnspielen oder zur Adressgenerierung), darf der Publisher das Werbemittel erst nach Freigabe des Einwilligungstextes durch Vodafone einbinden.

4.4    Soweit der Publisher E-Mailwerbung an Nutzer schickt, deren Einwilligungen von Dritten z.B. im Rahmen von Gewinnspielen, im Vorfeld eingeholt wurden, muss der Publisher vor dem Versenden sicherstellen, dass diese Einwilligungen rechtlich wirksam sind. Vodafone ist berechtigt, einen detaillierten Nachweis der Einwilligungen vom Publisher zu verlangen. Den Nachweis muss der Publisher spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Anfrage liefern.

4.5    Der Publisher ist verpflichtet, sein geschäftsmäßiges Angebot mit einer Anbieterkennzeichnung gemäß der geltenden gesetzlichen Vorschriften zu versehen und etwaige für ihn einschlägige Selbstverpflichtungen der Industrie zu beachten.  

 

5    Tracking

5.1    Sofern eine Verbindung zu einem Publisher hergestellt ist, überwacht und protokolliert Vodafone die für Vodafone relevanten Nutzer-Aktionen, um auf dieser Basis eine Abrechnung der Vergütung durchführen zu können. Vodafone stellt dem Publisher hierfür über den Account des Publisher eine regelmäßig aktualisierte Übersicht der Tracking-Ergebnisse zur Verfügung.

5.2    Vodafone ist berechtigt, Nutzer-Aktionen zu widerrufen, wenn (i) die Nutzer-Aktion nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist, insbesondere weil der Publisher selbst oder durch Dritte die jeweilige Nutzer-Aktion vorgetäuscht hat oder (ii) die jeweilige Nutzer-Aktion auf der Verwendung einer Werbeform basiert, die zwar das Tracking ermöglicht, das Werbemittel dabei aber nicht, nicht wahrnehmbar oder nicht in der vorgegebenen Form oder Größe anzeigt.  

 

6    Vergütung

6.1    Die Vergütung der Publishers erfolgt grundsätzlich erfolgsabhängig pro Nutzer-Aktion. Eine solche Nutzer-Aktion besteht in der Regel darin, dass der Nutzer eine Ware kauft oder eine Dienstleistung in Anspruch nimmt, nachdem er über das vom Publisher bereitgehaltene Werbemittel auf die Website von Vodafone gelangt ist, der auf diesem Wege geschlossene Vertrag von Vodafone aktiviert wurde und der Nutzer mindestens eine Zahlung an Vodafone vorgenommen hat („Cost Per Sale“). Eine Pauschalvergütung wird nur nach gesonderter Vereinbarung zwischen Vodafone und dem Publisher gezahlt.

6.2    Der Anspruch des Publishers gegen Vodafone auf Zahlung einer erfolgsabhängigen Vergütung steht unter dem Vorbehalt, dass kein Widerruf im Sinne von Ziffer 5.2 erfolgt und kein Fall von Missbrauch im Sinne von Ziff. 7 vorliegt.

6.3    Vodafone stellt dem Publisher bis zum Ende des Kalendermonats, der auf den Kalendermonat folgt, in dem die für die erfolgsabhängige Vergütung relevanten Nutzer-Aktionen erfolgt sind, eine Übersicht über alle relevanten Nutzer-Aktionen des Vormonats im Account zur Verfügung

6.4    Die Vergütung für die in der Übersicht ausgewiesenen Nutzer-Aktionen wird dem Publisher bis zum Ende des Folgemonats, in dem die Übersicht bereitgestellt wird, auf das von ihm angegebene Konto ausgezahlt.

6.5    Soweit Vodafone zur Zahlung einer Pauschalvergütung verpflichtet ist, dokumentiert Vodafone im Account des Publishers die auszuzahlenden Beträge bis zum Ende des Monats für den laufenden Monat.

6.6    Vodafone ist berechtigt, die Vergütung (insbesondere deren Höhe) anzupassen. Vodafone wird den Publisher über eine solche Anpassung mindestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Änderung per E-Mail informieren. Der Publisher kann der Anpassung bis zwei Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform widersprechen, wobei eine E-Mail an folgende E-Mail-Adresse zu senden ist:  immobilienwirtschaft@vodafone.com
Vodafone wird den Publisher in der E-Mail, in der über die Anpassung der Vergütung informiert wird, gesondert auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Falls der Publisher der Änderung widerspricht, ist Vodafone berechtigt, den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt der geplanten Anpassung der Vergütung zu kündigen.  

 

7    Missbrauch

7.1    Jegliche Form des Missbrauchs, d.h. die Erzielung von Nutzer-Aktionen durch unlautere Methoden oder unzulässige Mittel, die gegen geltendes Recht, diese Teilnahmebedingungen oder etwaige zusätzliche, programmspezifische Konditionen verstoßen, ist untersagt.

7.2    Dem Publisher ist es insbesondere untersagt zu versuchen, die Vergütung dadurch zu erlangen, dass er selbst oder durch Dritte unter Verwendung der überlassenen Werbemittel, Tracking-Links und/oder sonstigen technischen Hilfsmitteln mittels einer oder mehrerer der folgenden Praktiken Nutzer-Aktionen herbeiführt:

7.2.1    Vortäuschung von Nutzer-Aktionen, die in Wirklichkeit nicht stattgefunden haben, z.B. durch die unberechtigte Angabe fremder oder die Angabe falscher oder nicht existierender Daten bei der Bestellung von Waren und/oder Dienstleistungen oder bei der Online-Registrierung;

7.2.2    Verwendung von Werbeformen, die zwar Tracking ermöglichen, dabei jedoch das Werbemittel nicht, nicht wahrnehmbar oder nicht in der vorgegebenen Form und/oder Größe angezeigt wird;

7.2.3    Verwendung von rechtlich, insbesondere markenrechtlich, geschützten Begriffen etwa, in Suchmaschinen, bei Anzeigenschaltungen oder der Bewerbung der Werbefläche ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Berechtigten;

7.2.4    Verwendung der Display‐URL www.vodafone.de in SEM‐Anzeigen;

7.2.5    Verwendung des Brand‐Keywords „Vodafone“ sowie dazugehöriger Falsch‐Schreibungen (z.B. "Vodaphone"), alleine oder in Kombination mit weiteren Keywords (wie zum Beispiel: „Vodafone Mobilfunk“, „Vodafone Prepaid“) in Suchmaschinen und Content-Anzeigen, oder über Broad Match; die Keywords sind bei der Buchung von SEM‐Anzeigen negativ zu stellen;

7.2.6    Verwendung von Marken oder Kennzeichen von Wettbewerbern sowie deren Falschschreibungen im Adtext oder als Keyword; oder

7.2.7    Missachtung der Regeln und Richtlinien der einzelnen Suchmaschinen (insbesondere die Richtlinien von Google in Bezug auf Google AdWords und entsprechenden Regelungen für andere Suchmaschinen)

7.3    Jede Form des Missbrauchs führt zu einer sofortigen Sperre des Zugangs des Publishers zum Account und zum BewohnerPlus Profi-Netzwerk insgesamt. Im Übrigen entsteht für missbräuchlich herbeigeführte Nutzer-Aktionen kein Vergütungsanspruch des Publishers.

7.4    Der Publisher verpflichtet sich, für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen jeweils eine von Vodafone nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall von einem Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen. Die Vertragsstrafe beträgt maximal die zum Zeitpunkt der Sperrung von Vodafone geschuldete und noch nicht gezahlte Vergütung.  

 

8    Haftungsbeschränkung

8.1    Vodafone haftet für etwaige Schäden nur, wenn

8.1.1    sie schuldhaft (d.h. mindestens fahrlässig) eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, wobei der Begriff der „wesentlichen Vertragspflichten“ solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet,

8.1.2    der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Vodafone verursacht wurde, oder

8.1.3    Vodafone eine Garantie übernommen hat.

8.2    Die Haftung von Vodafone ist auf den typischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt, wenn

8.2.1    Vodafone wesentliche Vertragspflichten schuldhaft, aber nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt hat, oder

8.2.2    Mitarbeiter oder Beauftragte von ihr, die nicht Organe oder leitende Angestellte sind, sonstige Pflichten grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt haben.

8.3    Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit, d.h. bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ist die Ersatzpflicht von Vodafone auf einen Betrag von 50.000,00 EUR je Schadensfall beschränkt.

8.4    Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Vodafone.

8.5    Die Haftung von Vodafone nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz, für vorsätzliches Handeln, für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für arglistiges Verschweigen bleiben von den vorstehenden Haftungsausschlüssen und -beschränkungen unberührt.  

 

9    Laufzeit und Kündigung

9.1    Der Vertrag über die Teilnahme am BewohnerPlus Profi-Netzwerk wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

9.2    Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag jederzeit schriftlich oder per E-Mail mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.

9.3    Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (i) ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der anderen Partei eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren stattfindet, (ii) Ansprüche der anderen Partei gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird oder (iii) die andere Partei schwerwiegend gegen ihre in diesem Vertrag genannten Pflichten verstößt.

9.4    Vodafone kann den Vertrag darüber hinaus auch dann außerordentlich fristlos kündigen, wenn der Publisher gegen seine Verpflichtung aus Ziff. 7 dieser Teilnahmebedingungen verstoßen hat.

9.5    Im Falle der Beendigung des Vertrages wird der Zugang des Publishers zum Account und zum BewohnerPlus Profi-Netzwerk gesperrt.  

 

10    Nutzungsrechte; Freistellung

10.1    Der Publisher ist nicht berechtigt, die ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel sowie die darin enthaltenen Daten (i) an Dritte weiterzugeben oder Dritten den Zugang hierzu zu ermöglichen, (ii) zu ändern oder sonst wie zu bearbeiten, (iii) in andere Werkformen zu übertragen und/oder zur Erstellung einer eigenen Datenbank und/oder eines Dienstes zu nutzen.

10.2    Vodafone räumt dem Publisher das nicht ausschließliche Recht ein, die zur Verfügung gestellten Werbemittel zur Erfüllung des Zwecks dieser Vereinbarung entsprechend der in dem Account niedergelegten Konditionen zu nutzen, insbesondere sie auf den Werbeflächen zu platzieren. Die darüber hinausgehende Bearbeitung, Vervielfältigung oder Verbreitung oder sonstige Nutzung der Werbemittel ist nicht gestattet.

10.3    Verstößt der Publisher gegen die Bestimmungen vorstehender Ziff. 10.1, 10.2 oder gegen sonstige von ihm gegebenen Garantien (insb. Ziff. 4.2, 4.3 und 4.4.) und wird Vodafone aufgrund dieser Verstöße von einem Dritten rechtlich in Anspruch genommen, ist Vodafone berechtigt, vom Publisher die Zahlung sämtlicher Kosten und Aufwände zu verlangen, die aufgrund des Verstoßes entstehen (insb. inkl. etwaiger Rechtsanwaltskosten zur Rechtsverteidigung).  

 

11    Geheimhaltung

11.1    Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art, die ihnen bei der Durchführung dieses Vertrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht gegenüber solchen Personen, die zur Kenntnisnahme befugt und gesetzlich oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder soweit sie der Wahrnehmung eigener Ansprüche entgegensteht oder die andere Partei der Offenlegung zugestimmt hat. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Informationen, Unterlagen, Angaben und Daten, die als solche bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. Der Begriff vertrauliche Informationen umfasst nicht solche Informationen, die (i) gemeinfrei bzw. allgemein zugänglich sind oder werden (es sei denn, aufgrund einer Verletzung dieser Vereinbarung durch die informierte Partei oder einem ihrer Repräsentanten); (ii) sich bereits rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitspflicht in dem Besitz der informierten Partei befunden hatten, bevor sie sie von der informierenden Partei erhalten hat; oder (iii) von einem Dritten erhalten wurden, der berechtigt ist, diese Informationen uneingeschränkt offenzulegen.

11.2    Das Vorliegen einer der vorstehenden Ausnahmen hat diejenige Partei zu beweisen, die sich hierauf beruft.

11.3    Ist eine Partei verpflichtet, einer öffentlichen Stelle vertrauliche Informationen der anderen Partei im vorgenannten Sinne zugänglich zu machen, so ist sie hierzu berechtigt; die andere Partei ist unverzüglich und möglichst noch vor Herausgabe der Informationen an die öffentliche Stelle zu informieren.

11.4    Die Rechte und Pflichten dieser Ziff. 11 werden von einer Beendigung dieses Vertrags nicht berührt. Beide Parteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen der anderen Partei bei Beendigung dieses Vertrags nach deren Wahl zurückzugeben oder zu vernichten, soweit diese nicht ordnungsgemäß verbraucht worden oder gesetzlich aufzuheben sind.

 

12    Datenschutz

12.1    Vodafone verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich unter Beachtung der anwendbaren gesetzlichen Datenschutzvorschriften.
 

12.2    Vodafone ist berechtigt, personenbezogene Daten des Publishers (Name von Ansprechpartnern, Anschrift, sonstige Kontaktinformationen, Bankverbindung) zu verwenden, soweit dies erforderlich ist, um die Teilnahme am BewohnerPlus Profi-Netzwerk zu ermöglichen. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken erfolgt nur auf Grundlage einer Einwilligung oder einer gesetzlichen Bestimmung, die Vodafone diese Nutzung erlaubt.
 

12.3    Der Publisher erhält im Rahmen seiner Teilnahme am BewohnerPlus Profi Netzwerk keinen Zugriff auf personenbezogene Daten von Interessenten oder Endkunden von Vodafone (nachfolgend „VF-Daten“ genannt). Soweit er gesondert im eigenen Namen und auf gesonderter Rechtsgrundlage (gesetzliche Grundlage oder Einwilligung des Betroffenen) VF-Daten verarbeitet, verarbeitet er diese als Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). 
 

12.4    Der Publisher verpflichtet sich zur Einhaltung der anwendbaren gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und wird VF-Daten oder personenbezogene Daten Dritter insbesondere nicht ohne Einwilligung des Betroffenen oder gesetzliche Grundlage verarbeiten.

 

13    Programmbedingungen

Dem Publisher ist es prinzipiell nicht gestattet:

  • auf gewaltverherrlichenden, diskriminierenden, pornographischen, jugendgefährdenden oder illegalen Inhalten zu werben
  • Paid Search (Keyword Advertising) auf Markennamen und Produkte des Programmbetreibers (auch in möglichen Falschschreibweisen ) zu buchen
  • Werbeplatzierungen (z.B. Bannerplätzen) auf Facebook direkt einzubuchen.

Darüber hinaus 

  • müssen alle Marken und/oder Produktbezeichnungen von Vodafone inkl. möglicher Falschschreibweisen und Kombinationen im Konto als Exact- und Phrase-Match ausgeschlossen werden. 
  • dürfen Mailingpartner und PostView Partner erst nach interner Prüfung freigeschaltet werden.
  • gelten für die iPhone-Vermarktung besondere Bedingungen. 
  • umfasst ein Recht zur Markennutzung des Publishers nicht die Verwendung der Marken und Logos von Vodafone für Internet-Kennungen/-Adressen (Domains)
     

14    Schlussbestimmungen

14.1    Die Teilnahme am BewohnerPlus Profi Netzwerk sowie sämtliche Leistungen, Angebote und Verträge zwischen Vodafone und dem Publisher unterliegen ausschließlich diesen Teilnahmebedingungen. Geschäftsbedingungen des Publishers, die diesen Teilnahmebedingungen widersprechen oder von ihnen abweichen, finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn Vodafone solche anderen Vertragsbedingungen zur Kenntnis gebracht wurden und Vodafone den Zugang zum BewohnerPlus Profi-Netzwerk in Kenntnis solcher Vertragsbedingungen ermöglicht. Gegenbestätigungen des Publishers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

14.2    Der Publisher kann gegen Ansprüche von Vodafone aus diesem Vertrag ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur dann geltend machen, soweit eine fällige Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

14.3    Vodafone ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von 45 Tagen seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist der Publisher berechtigt, diesen Vertrag mit einer Frist von 10 Tagen nach einer entsprechenden Ankündigung zu kündigen. Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag, die in diesen Teilnahmebedingungen nicht ausdrücklich geregelt wurde, oder die Übertragung dieses Vertrages insgesamt durch den Publisher auf einen Dritten bedürfen der schriftlichen Einwilligung durch Vodafone.

14.4    Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen – inklusive dieser Schriftformklausel – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Alle anderen Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrags können, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist, per E-Mail an die von den Parteien zu diesem Zweck zu benennenden E-Mail-Adressen übermittelt werden. Mündliche und telefonische Übermittlung sind hingegen nicht ausreichend.

14.5    Auf diese Teilnahmebedingungen und die vertragliche Beziehung zwischen Vodafone und dem Publisher findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Als ausschließlichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien München, sofern der Publisher Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs (HGB) ist, keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser Teilnahmebedingungen ins Ausland verlegt hat oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist.

14.6    Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle unwirksamer Bestimmungen treten in erster Linie solche, die den unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am ehesten entsprechen. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.